AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der One Wave away (Reisevermittler)
Die One Wave Away, Inhaberin Frau Janina Otte, Falkenweg 11a, 21244 Buchholz, (nachfolgend One Wave away genannt) ist Betreiberin der Internetseite www.Onewaveaway.de und vermittelt über diese Webseite Reiseleistungen verschiedener Leistungsträger. Hierunter werden im Rahmen der folgenden AGB auch Reiseveranstalter verstanden.
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend Reisender oder Kunde genannt) und One Wave away als Reisevermittler.
Sie beauftragen die One Wave away durch Ihre Kontaktaufnahme mit der Vermittlung von Reiseleistungen. Im Zuge der von One Wave away durchgeführten Vermittlungsleistung bzw. Beratung gelten Sie als unser – Kunde – und werden von One Wave away per Telefon, Kurznachricht, Social Media, E-Mail und/oder schriftlich kontaktiert, um die von Ihnen gewünschten Leistungen für Sie zu finden. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen bzw. Leistungen erfolgen. Dies gilt auch für eventuelle Reiseteilnehmer, wobei wir ohne anderen Hinweis von Ihnen davon ausgehen, dass Sie im Namen und mit Vollmacht für alle anderen von Ihnen gemeldeten Reiseteilnehmer handeln, die für die Vermittlungsleistung ebenfalls Kunde bei One Wave away werden.
Mit der Übermittlung der verbindlichen Reiseanmeldung (auch Buchungsauftrag genannt) nach Abschluss der von uns erbrachten Beratung fordern Sie One Wave away auf, Ihre Reiseanmeldung an den jeweiligen Leistungsträger (Hotel, Surfschule, etc.) weiterzuleiten.
Im Rahmen des verbindlichen Buchungsauftrags verpflichten Sie sich ebenfalls im eigenen Namen, sowie gegebenenfalls im Namen und mit Vollmacht für alle anderen Reiseteilnehmer zu handeln und sind nun als – Reisender – an die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Leistungsträger gebunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger müssen durch den Reisenden auch im Namen und mit Vollmacht aller Reiseteilnehmer explizit bestätigt werden. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von One Wave away erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.
One Wave away weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge bzw. die Verträge über die jeweiligen Reiseleistungen nicht mit One Wave away, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
- Buchungsauftrag
1.1 Der Auftrag an One Wave away, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu vermitteln, erfolgt über die Internetseite www.[One Wave away].de, telefonisch, über Social Medien oder per E-Mail. Der Kunde gibt im ersten Schritt einen unverbindlichen Angebotserstellungsauftrag ab. Wenn ein Angebot, das ihm One Wave away macht, zusagt, kann ein Buchungsauftrag durch den Kunden schriftlich, mündlich oder online erfolgen, an den er sieben (7) Werktage gebunden ist (Ausnahme: längere Fristen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger aufgeführt). Ein Reisevertrag bzw. ein Vertrag über die jeweilige Reiseleistung kommt erst dann zustande, wenn One Wave away oder der jeweilige Leistungsträger dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt (Buchungsbestätigung).
Soweit nicht eine ausdrückliche Bezugnahme auf von Ihnen mitgeteilte Wünsche erfolgt, wird für deren Erbringung keine Zusage/Gewähr gegeben. Auch mit Mitarbeitern von One Wave away getroffene mündliche Nebenabreden werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Leistungsträger verbindlich.
Bei einem späteren Rücktritt können für den Kunden Stornogebühren anfallen, die sich nach den Stornostaffeln der jeweiligen Leistungsträger richten.
Die vertragliche Pflicht von One Wave away ist die ordnungsgemäße Vermittlung der im Buchungsauftrag genannten Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von One Wave away, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger. Wir informieren den Kunden darüber, dass dieser Vertragstext nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert wird. Wir raten Ihnen deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern.
1.2 Erklärt ein Leistungsträger, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Reisenden bzw. der Reiseteilnehmer gegen One Wave away oder den Leistungsträger.
- Bezahlung
2.1 Zahlungsaufforderungen werden in der Buchungsbestätigung oder Rechnung des Vermittlers bzw. Leistungsträgers bekanntgegeben. Die Bezahlung erfolgt je nach Leistungsträger per Lastschrift direkt an den Leistungsträger oder an One Wave away, die das Geld in Ihrem Namen an den Leistungsträger weiterleiten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Durch termingerechte Zahlung wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.
2.2 Bei Zahlungen kann je nach Leistungsträger eine Anzahlung fällig werden. Diese richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Zahlungsbedingungen des Leistungsträgers. Sollte in diesen nichts Weiteres geregelt sein, beträgt die Anzahlung 20% und ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Bis spätestens 6 Wochen vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die 6 Wochen vor Abreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Zahlungen direkt an den Leistungsträger gelten die jeweiligen Zahlungskonditionen des Leistungsträgers. Diese sind hier in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers zu finden.
- Leistungen der Anbieter
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Leistungsträger sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. One Wave away ist nicht zur Prüfung der Angaben der jeweiligen Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. One Wave away haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten.
One Wave away weist darauf hin, dass automatisch ausgelöste E-Mails, welche direkt im Anschluss einer Buchung/Anfrage an die vom Kunden eingegebene E-Mailadresse versandt werden, keine Buchungsbestätigungen darstellen, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dienen.
- Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Jeder Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über One Wave away oder direkt über den Leistungsträger abgewickelt werden.
5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Leistungsträger ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt (Storno) und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Reisenden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der jeweilige Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung).
- Reiseunterlagen
Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den jeweiligen Leistungsträger an den Reisenden versandt. Dieses kann je nach Leistungsträger per E-Mail, an die bei der Buchung angegebene E-Mailadresse, oder per Post erfolgen.
- Versicherungen
Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. One Wave away empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.
- Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen – beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt One Wave away zu Fragen aus Ziffer 9.1 gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. One Wave away weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Reisenden wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
- Haftungsbeschränkungen
10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit One Wave away bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von One Wave away für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger One Wave away gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von One Wave away gegenüber dem Reisenden dar.
10.2 One Wave away haftet dem Reisenden gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haftet One Wave away nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens bzw. der Verletzung.
10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von One Wave away.
10.6 Verjährung – Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Datenschutz für den Kunde und den Reisenden
11.1 One Wave away möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenem Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von One Wave away Dienstleistungen durch One Wave away beim jeweiligen Kunden für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von One Wave away zustande gekommenen Verträgen; dem stimmt der Kunde ggf. in Vertretung für die Reiseteilnehmer mit Mitteilung bzw. Eingabe seiner Daten zu. Eine Übermittlung solcher Daten darf One Wave away an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von One Wave away zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Hotelbetreiber. One Wave away verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
11.2 One Wave away ist bemüht, seinen Service stetig zu verbessern und sein Angebot zu erweitern. Dies ist nur mit der Hilfe der Kunden möglich. Daher erteilt der Kunde uns im eigenen Namen und ggf. in Vertretung der Reiseteilnehmer die Zustimmung, ihn bzw. die Reiseteilnehmer per E-Mail zu kontaktieren, um Ihm Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zukommen zu lassen und ihn zu unserem Service zu befragen. Die Zustimmung kann jederzeit per Email an an datenschutz@Onewaveaway.de widerrufen werden.
- Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann One Wave away nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von One Wave away gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von One Wave away richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von One Wave away maßgebend.
Stand: Mai 2025
